Pflicht zur Dichtheitsprüfung in NRW weitgehend abgeschafft – eine gute Nachricht?

Dass unser Abwassersystem einigermaßen reibungslos funktioniert, hängt vor allem mit der regelmäßigen Wartung der Kanäle zusammen. Allerdings hängen an diesen Kanälen auch unzählige Rohre privater Haushalte. Wenn diese kaputt und verunreinigt sind, bringt auch das beste Kanalnetz nichts. Schlimmstenfalls führt das sogar zu Verunreinigungen des Grundwassers. Doch auch stolze Besitzer einer Immobilie können unter maroden Rohren leiden. Immerhin ziehen solche Schäden oft einen langen Rattenschwanz an Problemen mit sich, von feuchten Wänden bis hin zu Schimmelbefall. Weil kaputte Rohre ein Problem für die Allgemeinheit sind, schreiben Bundesländer mancherorts eine Dichtheitsprüfung vor. In NRW waren davon bislang vor allem Wasserschutzgebiete betroffen. Dort galt bislang eine Prüffrist für den 31.12.2020. Betroffen waren Gebäude, die nach 1965 gebaut wurden.

Frist für die Dichtheitsprüfung entfällt

Das hat sich vergangenes Jahr geändert. Mit der veränderten Selbstüberwachungsverordnung Abwasser hat das Land NRW am 04.03.2020 die Anforderungen an private Hausbesitzer erheblich entschärft. Zukünftig gilt die Pflicht zur Dichtheits- und Funktionsprüfung nur noch für Neuvorhaben in Wasserschutzgebieten; die oben genannte Prüffrist ist gestrichen. Für gewerbliche und industrielle Anlagen besteht allerdings auch in NRW weiterhin eine Prüfpflicht.

Trotz der nun etwas „verwässerten“ Pflichten nimmt NRW die Prüfpflicht für Abwasserleitungen vergleichsweise ernst. So besteht beispielsweise in Niedersachsen überhaupt keine Pflicht zur Dichtheitsprüfung. Das Problem undichter Leitungen gilt dort als Aufgabe der Kommunalen Kanalnetzbetreiber.

Auch ohne Fristen muss allerdings festgehalten werden, dass sich eine Dichtheitsprüfung immer lohnt. Schadensprävention spart auf lange Sicht hohe Kosten und ist zudem noch gut für die Umwelt. Immerhin gelangen durch undichte Rohre in Gebäuden nicht nur Wasser in den Boden, sondern auch Fäkalien, Abfälle und Chemikalien. Dass der Pflicht zur Selbstkontrolle auf Landesebene teilweise die Zähne gezogen wurden, halten wir deshalb für ein schlechtes Signal. Immerhin ist es in Ihrem eigenen Interesse, über regelmäßige Dichtheits- und Funktionsprüfung langfristig Schäden an der Rohrleitung zu verhindern.

Alles rund um die Dichtheitsprüfung in NRW erfahren Sie außerdem auf der Seite Bürgerinfo Abwasser. Sollte die Prüfungspflicht für Sie entfallen sein und Sie bevorzugen trotzdem funktionierende Abwasserleitungen, finden Sie hier weitergehende Informationen zum Thema. Warum eine Dichtheits- und Funktionsprüfung sinnvoll ist, können Sie außerdem hier nachlesen.

Bei Rückfragen können Sie sich während unserer Bürozeiten (Mo.-Fr. zwischen 07:00-17:00 Uhr) jederzeit an uns wenden. Wählen Sie dafür einfach unsere kostenlose Hotline 08000-696007. Unser Notdienst steht Ihnen im Übrigen rund um die Uhr zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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